I. SCHULORDNUNG
1) Verhalten in der Schule
Die Schülerin/der Schüler hat sich gegenüber den Lehrkräften und dem Schul- und Heimpersonal respektvoll
zu verhalten und die Anordnungen zu befolgen. Pünktliches regelmäßiges Erscheinen zum Unterricht ist
erforderlich.
2) Behandlung des Schulinventars und des Eigentums von Mitschülern
3) Disziplinäre Maßnahmen
Verstöße gegen die Schul- und Heimordnung können folgende Strafen zur Folge haben:
a) Verwarnung
b) Androhung des Ausschlusses
c) Suspendierung vom Unterricht
Bei schwerwiegenden Vergehen erfolgt eine sofortige Suspendierung der Schülerin des Schülers. Die damit entstehenden Reisekosten z.B. bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
d) Ausschluss aus der Schule bzw. dem Internat (gem. § 52 NÖ Land- u. forstw. Schulgesetz)
Im § 52 Absatz 1 heißt es:
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler ihre/seine Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt und die Anwendung von Erziehungsmitteln erfolglos bleibt oder wenn das Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers eine dauernde Gefährdung anderer Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt, ist die Schülerin/der Schüler von der Schule auszuschließen.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden von den disziplinären Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
4) Allgemeines
Jede Schülerin/jeder Schüler haftet für ihr/sein Eigentum und ist für die Ordnung in ihrem/seinem Bereich
verantwortlich.
Der Aufenthalt von Mädchen im Burscheninternat bzw. der Aufenthalt von Burschen im Mädcheninternat, in
den Lehrerkanzleien sowie in den Räumen der Hausangestellten ist verboten.
Die Verwendung von Mobiltelefonen aller Art sowie MP3 Player ist im Unterricht (Theorie und Praxis) sowie im
Speisesaal und nach der Nachtruhe generell untersagt.
5) Schülerdienste
Die der Schülerin/dem Schüler übertragenen Aufgaben im Rahmen der Schülerdienste sind im Interesse der Gemeinschaft verantwortungsbewusst durchzuführen.
6) Notfallnummern
Für die Schule und das Internat ist es notwendig jederzeit mit den Erziehungsberechtigten in Kontakt treten zu können (Unfälle, Krankheit etc.). Hiezu ist die Bekanntgabe und laufende Aktualisierung einer bzw. mehrerer Telefonnummern (Notfallnummern) an den Klassenvorstand erforderlich.
7) Meldepflicht
Es ist jede Art von Veränderung (Familienverhältnisse, Erziehungsberechtigung, Telefonnummer…usw.) unverzüglich beim Klassenvorstand zu melden. Bei Wohnsitzwechsel ist eine Meldebestätigung in der Kanzlei vorzulegen.
II. HEIMORDNUNG
1) Verhalten im Heim – sinngemäß wie Schulordnung
2) Ordnung
3) An- und Abreise
* Die Kraftfahrzeuge (Autos, Mopeds, Motorräder) und Fahrräder dürfen nur zur Fahrt in die Schule und
nach Hause verwendet werden.
* Autos, Mopeds, Motorräder und Fahrräder sind zu versperren und auf den hiefür vorgesehenen Plätzen
abzustellen.
* Für Schäden, die an Kraftfahrzeugen und Rädern entstehen, wird keine Haftung übernommen.
* Für die Benützung eigener Fahrzeuge für Fahrten von und zur Schule ist bei minderjährigen Schülerinnen
und Schülern eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
4) Erkrankungen
5) Verhalten während der Freizeit
Der Aufenthalt der Schülerin/des Schülers während der Freizeit ist nur im Schulareal gestattet mit Ausnahme
eines genehmigten Ausganges.
Dieser Bereich wird wie folgt eingegrenzt:
Nordstraße – unterer Parkplatz – Stiegenabgang zur Bahn bis zur Straße – Löschteich – Wirtschaftsgebäude.
Der Aufenthalt im Schul- und Internatsgebäude ist nur im zugeteilten Schul- und Internatsbereich gestattet.
Die eigenmächtige Benützung von Einrichtungen des Hauses, von Maschinen und Geräten sowie von Pferden
ist verboten.
Suchtmittel (Drogen und Alkohol ...) sind strengstens untersagt. Im Verdachtsfall werden von den diensthabenden Lehrkräften Messungen mit dem Alkoholtestgerät vorgenommen. Die Verweigerung gilt als Überschreitung.
Die Bestimmungen des NÖ Jugendgesetzes sind zu beachten.
6) Betreten des Hauses durch Besucher/Besucherinnen:
7) Sicherheitsbestimmungen
Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet, bei Feuergefahr, Rohrbruch usw. sofort den Internatsdienst zu verständigen. Die wichtigsten Telefonnummern sind auf den Anschlagtafeln in den Klassen und auf den Gängen ersichtlich.
8) Anordnungen im Rahmen des Erziehungsauftrages
9) Disziplinäre Maßnahmen
Bei Verstößen gegen die Heimordnung gelten sinngemäß die Bestimmungen des Punktes 3 der
Schulordnung. In besonderen Fällen kann die Schulkonferenz den Antrag auf Ausschluss einer
Schülerin/eines Schülers aus dem Internat an die Schulbehörde stellen.
Alle Verstöße gegen die Schul- und Heimordnung werden protokolliert und bei schweren Vergehen werden
die Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Für jegliche Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten.
10) Kenntnisnahme der Schul- und Heimordnung
Jede Schülerin/jeder Schüler erhält zu Beginn des Schuljahres ein Exemplar der Schul- und Heimordnung
ausgefolgt. Die Schülerin/der Schüler und deren/dessen Erziehungsberechtigte haben durch ihre
Unterschrift die Kenntnisnahme der Schul- und Heimordnung zu bestätigen.
Bitte nützen Sie die Aussprachemöglichkeiten mit dem Klassenvorstand und den einzelnen Lehrkräften in
den Sprechstunden (Anmeldung ist erforderlich).
Die Schulleiterin
Prof. DI Daniela Marton